Jugendgewalt

Handlungsansätze

Der Umgang mit Jugendgewalt bedeutet Handeln angesichts per­manenter „normaler“ jugendlicher Grenzübertretungen (die ein Großteil aller Jugendlichen temporär praktiziert) auf der einen Seite sowie Reagieren auf eindeutig kriminelle Akte der Gewalt von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern auf der anderen Seite. Hier zu unterscheiden und die Grenzbereiche zu kennen, ist wichtig.

Zentrale Ziele sind dabei, Jugendlichen Alternativen zur Gewalt anzubieten. Dies bedeutet auf der individuellen Ebene,

  • wenn Gewalt als Mittel verwendet wird Ziele zu erreichen (instru­mentelle Aggression), müssen Möglichkeiten erarbeitet werden, Ziele mit sozial akzeptierten Mitteln zu erreichen.
  • Wenn Jugendliche auf Provokationen leicht zu impulsiv reagie­ren, ihre Emotionen (Wut) also nur unzureichend kontrollieren können, müssen sie lernen, mit ihrer Angst, Wut und Aggression anders umzugehen.
  • Wenn Jugendliche vor dem Hintergrund eines wenig entwickel­ten Selbstwertgefühls und mangelnder Zukunftsperspektiven zu Gewalt greifen, sind realistisch erreichbare persönliche Ziele gefragt.
  • Wenn gravierende Bildungsdefizite eine grundlegende Ursache für Gewalt darstellen, müssen Möglichkeiten angeboten werden, Bildungsabschlüsse zu erreichen oder nachzuholen.
  • Wenn machohafte Vorstellungen und Bilder von Männlichkeit dominieren, müssen realitätsgerechte Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit Mannsein und Frausein ermöglicht werden.
  • Wenn die Gewaltakzeptanz der jeweiligen Peergruppen einen wichtigen Einflussfaktor darstellt, müssen gruppenbezogene Konzepte erarbeitet werden.
  • Wenn selbst erlebte Gewalt im Elternhaus bei vielen eine der Ursachen für selbst angewendete Gewalt darstellt, müssen die Lebensbedingungen und Erziehungskompetenzen in den Familien gestützt und gestärkt werden.
  • Wenn viele Täter selbst Opfer von Gewalt waren und sind, müssen Möglichkeiten der Verarbeitung dieser Erfahrungen angeboten werden.

Stützen und fördern Gewaltprävention (...) stützt und fördert eine normale Entwicklung, in deren Verlauf Kinder zunehmend soziale Kompetenzen erwerben, welche es ihnen ermöglichen, aggressive Impulse unter Kontrolle zu halten und welche in täglichen Interaktionen als Alternativen zum Einsatz von Gewalt dienen.
Eidgenössische Ausländerkommission EKA (Hrsg.): Prävention von Jugendgewalt. Wege zu einer evidenzbasierten Präventionspolitik. Bern-Wabern 2006, S. 16 f.

Immer bleibt die Erkenntnis, dass Jugendgewalt von vielen Faktoren und Bedingungen abhängt und deshalb einzelne Ansätze nur im Verbund ihre Wirkung entfalten können. Jugendgewalt kann mit pädagogischen Mitteln alleine nicht ausreichend begegnet wer­den. Hier sind sozial- und familienpolitische Ansätze, Modelle der Integration ausländischer Jugendlicher ebenso gefragt wie Angebote zur Alltagsbegleitung Jugendlicher. Zu bedenken ist die gesicherte Erkenntnis, dass Abschreckung durch hohe Strafandrohungen keine Wirkung zeigt und harte Strafen zu hohen Rückfallquoten führen. Deshalb sind Maßnahmen der Wiedergutmachung (Täter­Oper-Ausgleich) ebenso wichtig wie sozialerzieherisch wirkende Ansätze.

Jugendgewalt betrifft Jungen und Mädchen auf unterschiedliche Weise und in verschiedener Intensität. Deshalb ist es sinnvoll, auch geschlechterspezifische Angebote zu machen. Es geht darum, positive Erfahrungen des Selbstausdrucks, der Akzeptanz und Selbstwirksamkeit zu ermöglichen. Musik, Theater und Sport können hierbei eine wichtige Rolle spielen. Letztlich müssen alle Jugendlichen lernen, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen.

Nicht die erwünschten Effekte Programme, die auf spezialpräventive Abschreckung setzen, sei es durch kurzen Freiheitsentzug (shock probation), durch längere, mit militärischem Drill verbundene Internierung (boot camps) oder in Form von Gefängnisbesuchsprogrammen (scared straight), hatten nicht die erwünschten Effekte, sie zeigten – soweit für Wirkungsnach­weise methodisch adäquate Designs angewandt wurden – häufig sogar ausgesprochen kontraproduktive Effekte.
Bundesministerium des
Innern: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin 2006, S. 666.

Härtere Strafen?
In Zusammenhang mit Medienberichten über Jugendgewalt wird im­mer wieder laut ein härteres Durchgreifen verbunden mit längeren Strafen gefordert. Dies ist zwar populär, steht jedoch im Gegensatz zu allen Erkenntnissen über die Wirkung von harten Strafen. Die deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe (2008) stellt fest:

„Das derzeit populäre Konzept ‚tough on crime‘ ist ein Kata­strophenrezept, weil es dem falschen Prinzip ‚mehr desselben‘ folgt. Es steht zu sämtlichen Ergebnissen der einschlägigen empi­rischen Forschung in Widerspruch. Kriminalität wird durch härtere Sanktionen nicht reduziert, sondern allenfalls gefördert. Innere Sicherheit wird dadurch jedenfalls nicht erhöht, sondern gefährdet, indem Steuergelder in verfehlte Maßnahmen investiert werden, statt sie dort einzusetzen, wo es erzieherisch und integrativ sinnvoll wäre.

Mit einer ‚tough on crime‘-Kriminalpolitik werden aber nicht nur falsche Erwartungen – Kriminalitätsraten nachhaltig zu senken – geweckt, sondern es wird auch der richtige Ansatz systematisch verfehlt. Eine derartige Kriminalpolitik verkürzt Kriminalpolitik auf Strafrechtspolitik und überschätzt dabei zugleich die präventiven Möglichkeiten des Strafrechts. Kriminalität ist durch eine Vielzahl von ökonomischen, sozialen, individuellen und situativen Faktoren bedingt, die regelmäßig außerhalb des Einflusses des strafrechtlichen Systems liegen. So zeigen z.B. Untersuchungen zur Kriminalität sowohl jugendlicher Mehrfach- und Intensivtäter wie jugendlicher Gewalttäter ein hohes Maß sozialer Defizite und Mängellagen bei diesen Tätergruppen, angefangen von erfahrener, beobachteter und tolerierter Gewalt in der Familie, materiellen Notlagen, Integrationsproblemen vor allem bei jungen Zuwanderern (mit oder ohne deutschen Pass), bis hin zu Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung und dadurch bedingter Chancen- und Perspektivlosigkeit. Lebenslagen und Schicksale sind positiv beein- flussbar – aber nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Die For­schungen zeigen, dass die negativen Entwicklungsdynamiken krimi­neller Karrieren gebrochen werden können, aber nicht durch straf­rechtliche Intervention, sondern durch ‚Verbesserung der Chancen der Jugendlichen auf soziale Teilhabe‘“ (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe 2008).

Probleme in der Datenerfassung über Jugendgewalt Die Bund-Länder AG „Entwicklung der Gewaltkriminalität junger Menschen“ hat in ihrem Bericht zur Innenminister-Herbstsitzung 2007 als Probleme und Defizite der Datenerhebung über Jugendgewalt benannt:

  • Es gibt „keine einheitlichen Standards in der Lageerhebung, sondern vielfältige unerschiedliche Erhebungs-/Erfassungsmethoden und Auswertevorgänge“;
  • Es gibt „keine Angaben zu den Tatorten“;
  • Genaue Tatzeiten sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes nicht ausweisbar.
  • Erhebungen zur Bewaffnung liegen (außer für Schusswaffen) kaum vor.
  • Ein eventuell bei Tatverdächtigen vorliegender Migrationshintergrund wird in fast allen Bundesländern nicht erhoben. Auch eine einheitliche Definition ist hierfür nicht vorhanden.
  • Eine bundesweit einheitliche Definition „Intensivtäter“ existiert nicht.
  • „Zu den meisten Konzepten ist auch keine Evaluation bekannt/durchgeführt worden.“

Bund-Länder AG „Entwickung der Gewaltkriminalität junger Menschen mit einem Schwerpunkt auf städtischen Ballungsräumen“. Bericht zum IMK-Herbstsitzung 2007. Beritsstand 16. November 2007, S. 13-18, Auszüge.

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